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PSM-DOK (ab 01.01.2026 verfügbar)

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Die Online-Plattform PSM-DOK bietet agrarwirtschaftlichen Betrieben und Dienstleistern die Möglichkeit der elektronischen und maschinenlesbaren Pflanzenschutzdokumentation. Der Dokumentationsumfang entspricht der gesetzlichen Mindestanforderung inklusive der ab 01.01.2026 geltenden Erweiterungen der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/564. 

Bitte beachten Sie: Die Freischaltung von PSM-DOK erfolgt am 01.01.2026!

PSM-DOK ist für die Betriebe kostenfrei. Eine Abonnement bzw. die Registrierung in PSM-DOK ist nicht notwendig.

Für wen ist PSM-DOK geeignet?

PSM-DOK ist Angebot für alle Personen, die haupt- oder nebenberuflich Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen: Produktionsbetriebe, Dienstleister und Endverkaufsbetriebe.  Ausgehend von der in Deutschland vorhandenen Betriebsstruktur ist dieses Angebot insbesondere für eher klein strukturierte Betriebe gedacht, die wenig Pflanzenschutzanwendungen dokumentieren müssen oder kein digitales Farm-Management-System buchen möchten. Selbstverständlich können auch größere Betriebe die Plattform für die Pflanzenschutzdokumentation nutzen.

PSM-DOK kann in allen agrarwirtschaftlichen Sparten eingesetzt werden. Die zur Verfügung stehende Mittelliste und Kulturauswahl umfasst alle aufgeführten Einsatzgebiete.  

  • Ackerbau 
  • Forst
  • Gemüsebau
  • Grünland
  • Hopfen
  • Nichtkulturland
  • Obstbau
  • Vorratsschutz
  • Weinbau
  • Zierpflanzenbau
  • Quarantänezwecke

Technische Voraussetzungen

PSM-DOK ist eine Online-Anwendung, die auf allen Endgeräten nutzbar ist und mit allen gängigen Browsern funktioniert. Je nach Größe des Endgerätes passt sich die Formularanzeige entsprechend an. Daher kann sich die Anzeige zwischen der Nutzung am Desktop und der Nutzung am Smartphone unterscheiden. Die Plattform ist über die Internet-Adresse "www.psm-dok.de" und "www.psmdok.de" erreichbar. Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist eine Anbindung ans Internet. Da die Plattform als Webanwendung agiert, wird keine App und keine spezielle Software benötigt. 

Dokumentation der gesetzlichen Mindestanforderung

Über PSM-DOK steht die Dokumentation der gesetzlich festgelegten Mindestanforderung zu Verfügung. Der Dokumentationsumfang kann nicht erweitert werden. Für erweiterte Angaben stehen sogenannte Bemerkungsfelder zur Verfügung, die frei von der eingebenden Person genutzt werden können. Zertifizierte Betriebe nach QS-GAP o.ä., die zusätzliche Angaben nach festgelegten Vorgaben dokumentieren müssen, sollten vorab prüfen, ob die Dokumentation über das PSM-DOK-Formular ausreichend ist.

  • Art der Verwendung (Behandlung von Freilandflächen, Behandlung geschlossener Räume bzw. in geschlossenen Räumen, Behandlung von Saatgut oder Pflanzenvermehrungspotential)
  • Anwender/in
  • Einsatzort (Schlag oder Bewirtschaftungseinheit) inkl. Georeferenz (entweder GPS-Punkte, Flurstückskennzeichen oder Feldblöcke (z.B. InVeKoS-Schläge))
  • Anwendungszeitpunkt (Datum)
  • Uhrzeit Beginn (sofern für die Anwendung relevant, gilt nur für die Behandlung von Freilandflächen)
  • Pflanzenschutzmittel (Handelsname) inkl. Zulassungsnummer
  • Aufwandmenge
  • Kultur inkl. EPPO-Code (Internationale Kodierung)
  • BBCH-Stadium der Kultur (Entwicklungsstadium)

Verfügbarkeit ist abhängig vom Betriebsstandort

PSM-DOK ist aus einer Initiative des Landes Rheinland-Pfalz entstanden. Die Umsetzung und Bereitstellung erfolgt über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße. 
Der Dokumentation über PSM-DOK haben sich folgende Länder angeschlossen:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Betriebe, deren Betriebsstandort in einem dieser Länder liegt, können PSM-DOK im vollen Umfang nutzen. 
Noch nicht entschieden ist das Land Niedersachsen (Stand 08.12.2025).
Betriebe, deren Betriebsstandort in den Ländern Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen liegt,  können die Online-Plattform nicht nutzen. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Pflanzenschutzdiensten nach den landeseigenen Möglichkeiten.

Weitere Informationen zu PS Info

Auf folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu PS Info.
Pflanzenschutzdokumentation MeinBetrieb Informationen für den professionellen Anbau

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