Indikation
pflanzenschutz-information.de
Indikation
pflanzenschutz-information.de
Einsatzgebiet
Gemüsebau
(Berufliche Anwendung)
Zulassungsbeginn
17.09.2026
Zulassungsende
14.01.2027
Kulturen
Stadium Kultur
3. Laubbatt entfaltet (BBCH 13) bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht. (BBCH 39)
Aufwand
1,3 l/ha in 400 bis 1.000 l/ha Wasser
Anwendung
Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl: (Freiland) 14 Tage
Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)
EB001-1
EB001-1
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Anwendungsbestimmungen (Indikation) (7)
NG402
,
SF275-EEGE
,
SF276-7GE
,
SS110-1
,
SS530
,
SS610
,
SS2101
NG402
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
SF275-EEGE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-7GE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auflagen (Indikation) (5)
NW642-1
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SF245-02
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Auflagen (Mittel) (10)
SB001
,
SB110
,
SB166
,
SF1891
,
SS110
,
SS206
,
SS610
,
SS2101
,
VH379
,
WMFF4
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF1891
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH379
Der Gehalt an Dichlormethan im technischen Wirkstoff Propamocarb darf 5 g/kg nicht überschreiten.
WMFF4
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4
Hinweise (Mittel) (4)
NB6641
,
NN130
,
NN160
,
NN165
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Gefahrstoff Einstufung (GHS)
Gefahrensymbol
Ausrufezeichen (GHS07)
Gefahrenhinweise (3)
EUH 208-0022
,
EUH 401
,
H317
EUH 208-0022
Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allerlgische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise (7)
P101
,
P102
,
P280
,
P302+P352
,
P333+P313
,
P362+P364
,
P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P333+P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Datum
Letzte Änderung
09.09.2026